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   LAG Hamm, 10.05.2011 - 14 Ta 106/11   

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LAG Hamm, 10.05.2011 - 14 Ta 106/11 (https://dejure.org/2011,18118)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.05.2011 - 14 Ta 106/11 (https://dejure.org/2011,18118)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - 14 Ta 106/11 (https://dejure.org/2011,18118)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Ausschlussfrist, Erfolgsaussicht, Fristablauf, Fristwahrung, Geltendmachung, Klageerhebung, Zustellung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 4 Abs. 4 Satz 3 TVG, § 114, § 167 ZPO
    Ausschlussfrist, Erfolgsaussicht, Fristablauf, Fristwahrung, Geltendmachung, Klageerhebung, Zustellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des § 167 ZPO auf Ausschlussfristen zur schriftlichen Geltendmachung einer Forderung innerhalb einer bestimmten Frist nach Fälligkeit ist als offene Rechtsfrage anzusehen; Anwendbarkeit des § 167 ZPO auf Ausschlussfristen zur schriftlichen Geltendmachung einer ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 109/05

    Sammlung Ahlers

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.2011 - 14 Ta 106/11
    Ob § 167 ZPO auf Ausschlussfristen, welche die schriftliche Geltendmachung einer Forderung innerhalb einer bestimmten Frist nach Fälligkeit fordern, Anwendung findet, ist nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17. Juli 2008 (I ZR 109/05, NJW 2009, 765) wieder als offene Rechtsfrage anzusehen (vgl. Nägele/Gertler, NZA 2010, 1377; Kloppenburg, juris, PR-ArbR 7/2009 Anm. 5; a. A. Gehlhaar, NZA-RR 2011, 169).

    (2) Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist die Bestimmung des § 167 ZPO, wonach der Eingang eines Antrags oder einer Erklärung bei Gericht zur Wahrung einer Frist ausreicht, wenn die Zustellung demnächst erfolgt, auch in den Fällen anwendbar, in denen durch die Zustellung eine Frist gewahrt werden soll, die auch durch außergerichtliche Geltendmachung gewahrt werden kann (vgl. BGH, 17. Juli 2008, I ZR 109/05, NJW 2009, 765).

  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 175/05

    Verkennung der Anforderungen von Art 3 Abs 1 GG iVm den Rechtsstaatsprinzip bei

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.2011 - 14 Ta 106/11
    Verweigert werden darf die Prozesskostenhilfe nur dann, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. BVerfG, 13. Juli 2005, 1 BvR 175/05, NJW 2005, 3489).
  • BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 569/01

    Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.2011 - 14 Ta 106/11
    § 114 ZPO sieht die Gewährung von Prozesskostenhilfe bereits dann vor, wenn nur hinreichende Erfolgsaussichten für den beabsichtigten Rechtsstreit bestehen, ohne dass der Prozesserfolg schon gewiss sein muss (vgl. BVerfG, 10. August 2001, 2 BvR 569/01, AP GG Art. 19 Nr. 10).
  • BAG, 08.03.1976 - 5 AZR 361/75

    Ausschlußfristen - Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist durch einfachen Brief

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.2011 - 14 Ta 106/11
    (1) Nach der bisherigen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts findet § 167 ZPO auf einstufige Ausschlussfristen und auf die erste Stufe zweistufiger Ausschlussfristen keine Anwendung (vgl. BAG, 8. März 1976, 5 AZR 361/75, AP ZPO § 496 Nr. 4, 25. September 1996, 10 AZR 678/95, juris zu § 270 Abs. 3 ZPO a.F.).
  • BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 678/95

    Ausschlussfrist: Geltungsbereich der Bautarifverträge - Anwendbarkeit von § 270

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.2011 - 14 Ta 106/11
    (1) Nach der bisherigen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts findet § 167 ZPO auf einstufige Ausschlussfristen und auf die erste Stufe zweistufiger Ausschlussfristen keine Anwendung (vgl. BAG, 8. März 1976, 5 AZR 361/75, AP ZPO § 496 Nr. 4, 25. September 1996, 10 AZR 678/95, juris zu § 270 Abs. 3 ZPO a.F.).
  • LAG Hamm, 02.07.2013 - 14 Sa 1706/12

    Berufung auf Unwirksamkeit von Klauseln im Arbeitsvertrag durch Arbeitgeber -

    Ebenso kann offen bleiben, ob entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, 17. Juli 2008, I ZR 109/05, NJW 2009, 765) § 167 ZPO vorliegend Anwendung findet, so dass der Eingang der Zahlungsklage am 29. Juni 2012 trotz der erst am 3. Juli 2012, aber noch demnächst im Sinne des § 167 ZPO erfolgten Zustellung als rechtzeitig zu gelten hat (vgl. zum Problem LAG Hamm, 10. Mai 2011, 14 Ta 106/11, juris; LAG Köln, 31. Januar 2012, 5 Sa 1560/10, juris).
  • LAG Köln, 31.01.2012 - 5 Sa 1560/10

    Anforderung an die Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Verfallklausel

    Andere Stimmen verneinen die Frage (Gelhaar NZA-RR 2011, 169; eine zusammenfassende Übersicht ist der Entscheidung des LAG Hamm vom 10. Mai 2011 - 14 Ta 106/11 - juris, zu entnehmen).
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